
2017 - 2019
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin in Berlin
Nachdem im Referendariat meine Leidenschaft für das Strafrecht und die Strafverteidigung geweckt wurde, begann ich mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft meinen beruflichen Werdegang in einer renommierten Berliner Strafrechtskanzlei (Danckert Bärlein & Partner) als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin.
Ich vertrat und verteidigte insbesondere Geschäftsführer und Führungspersonen von Unternehmen in umfangreichen Steuerstrafverfahren (insbesondere §§ 370, 378 AO). Dabei übernahm ich die Verteidigung von u.a. Vorwürfen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerkarussellen, der Hinterziehung von Bauabzugsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und/oder Lohnsteuer.
Daneben verteidigte ich auch in Wirtschaftsstrafverfahren. Eine Vielzahl der Mandate hatte den Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), z.B. durch Schwarzarbeit, und/oder Mindestlohnunterschreitungen zum Gegenstand.
Der Großteil dieser Verfahren wurde bereits im Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes (§ 170 Abs. 2 StPO) oder gegen Zahlung einer Geldauflage (§ 153a StPO) eingestellt. Den Mandanten konnte damit eine längere Verfahrensdauer und zermürbende Hauptverhandlung erspart werden.
In einem besonders komplexen Fall des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, in dem ich und meine damaligen Kollegen erst nach Anklageerhebung mandatiert wurden, ließ sich eine Hauptverhandlung nicht mehr abwenden. Trotz einer Verurteilung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen in der ersten Instanz konnten wir uns für unsere Mandanten mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich zur Wehr setzen (BGH Beschluß vom 25.11.2021, 5 StR 211/20).
Das Verfahren wurde hinsichtlich einiger Taten durch den BFH selbst eingestellt. Das erstinstanzliche Urteil wurde hinsichtlich der restlichen Taten aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen und durch dieses letztlich eingestellt.