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STEUERSTRAFRECHT

- Kompetent verteidigt - 

Steuerstrafverfahren erfordern fundiertes steuer-liches Spezialwissen. Ich berate und verteidige als Fachanwältin im Steuerrecht in allen Phasen – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.​

Ist die Steuerstraftat durch die Finanzbehörde noch nicht entdeckt, besteht die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Eine wirksame Selbstanzeige hat die Straffreiheit zur Folge. Damit dies auch gelingt, sollte ein spezialisierter Strafrechtler beauftragt werden. Die Erfordernisse an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige wurden in den letzten Jahren erheblich verschärft. 

 

Ist bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, sollte der Beschuldigte zunächst keine eigenen Angaben zur Sache machen – auch nicht den Steuerbehörden gegenüber – und einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Erst nach Akteneinsicht und Prüfung der Rechts- und Beweislage kann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.

Ich biete u.a. folgende Leistungen an:

  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren

  • Begleitung von Durchsuchungen 

  • Präventivberatung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken 

  • Erstellen einer strafbefreienden Selbstanzeige

 

Steuerstraftaten sind z.B.:

  • Steuerhinterziehung, § 370 AO

  • gewerbsmäßiger, bandenmäßiger Schmuggel, § 373 AO

  • Steuerzeichenfälschung, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148 ff. StGB


Steuerordnungswidrigkeiten sind z.B.:

  •     leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO

  •     Steuergefährdung, § 379 AO

Dabei werden in der Regel folgende Steuern verkürzt: Einkommensteuer (EStG), Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer (UStG), Erbschaft- sowie Schenkungsteuer (ErbStG), Körperschaftsteuer (KStG), Gewerbesteuer (GewStG) und Lohnsteuer.

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