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STEUERRECHT

- Klarheit in komplexen Fragen -

Ich berate und vertrete als Fachanwältin für  Steuerrecht Individualpersonen und Unternehmen rechtlich in allen Bereichen des Steuerrechts – kompetent und zielgerichtet.

 

Dabei übernehme ich nicht die klassische Tätigkeit eines Steuerberaters und erstelle auch keine Steuererklärungen. Ich werde üblicherweise bei speziellen steuerrechtlichen Fragestellungen und/oder  finanzgerichtlichen Verfahren beauftragt.

Wird parallel ein Steuerstrafverfahren geführt, übernehme ich gerne auch die steuerrechtliche Beratung und die Verteidigung gegen etwaige Haftungsbescheide – so ist eine abgestimmte Strategie in beiden Verfahren gewährleistet.

 

Gerade im Steuerstrafrecht ist es besonders sinnvoll, wenn Strafverteidigung und steuerrechtliche Beratung aus einer Hand erfolgen.

Ich biete beides - eine Kombination, die erfahrungsgemäß nur wenige Kanzleien abdecken.

 

Ich biete u.a. folgende Tätigkeiten an:

  • Einspruchsverfahren

  • Klagen vor dem Finanzgericht

  • Anträge auf verbindliche Auskunft

  • Verteidigung gegen Haftungsbescheide

  • Begleitung und Unterstützung bei Betriebs-prüfungen 

  • strafbefreiende Selbstanzeigen

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