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STEUERRECHT
- Klarheit in komplexen Fragen -
Ich berate und vertrete als Fachanwältin für Steuerrecht Individualpersonen und Unternehmen rechtlich in allen Bereichen des Steuerrechts – kompetent und zielgerichtet.
Dabei übernehme ich nicht die klassische Tätigkeit eines Steuerberaters und erstelle auch keine Steuererklärungen. Ich werde üblicherweise bei speziellen steuerrechtlichen Fragestellungen und/oder finanzgerichtlichen Verfahren beauftragt.
Wird parallel ein Steuerstrafverfahren geführt, übernehme ich gerne auch die steuerrechtliche Beratung und die Verteidigung gegen etwaige Haftungsbescheide – so ist eine abgestimmte Strategie in beiden Verfahren gewährleistet.
Gerade im Steuerstrafrecht ist es besonders sinnvoll, wenn Strafverteidigung und steuerrechtliche Beratung aus einer Hand erfolgen.
Ich biete beides - eine Kombination, die erfahrungsgemäß nur wenige Kanzleien abdecken.
Ich biete u.a. folgende Tätigkeiten an:
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Einspruchsverfahren
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Klagen vor dem Finanzgericht
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Anträge auf verbindliche Auskunft
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Verteidigung gegen Haftungsbescheide
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Begleitung und Unterstützung bei Betriebs-prüfungen
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strafbefreiende Selbstanzeigen