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WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
- Kompetent verteidigt in komplexen Fällen -

 

Wirtschaftsstrafrecht betrifft nicht nur große Konzerne oder spektakuläre Verfahren – oft stehen Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, Arbeitgeber/innen oder Selbstständige plötzlich im Fokus eines Ermittlungsverfahrens. Die Folgen können nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht schwerwiegend sein.

Obwohl es in Deutschland (noch) kein unmittelbares Unternehmensstrafrecht gibt, geraten immer öfter auch die Unternehmen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren, die empflindliche Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro nach sich ziehen können, oder durch Einziehungsmaßnahmen in den Fokus der Ermittlungsbehörden.

Ich verteidige Sie konsequent – sachlich, kompetent und klar.  

Ist ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, sollten keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigt werden, bevor nicht ein Strafverteidiger beauftragt wurde. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die weitere Verteidigung übernehmen.

Im Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich u.a.:
 

  • Betrug, §§ 263 ff. StGB

  • Untreue, § 266 StGB

  • Geldwäsche, § 261 StGB

  • Vorwürfe gegen Unternehmen oder Leitungspersonen, §§ 30, 130 OWiG 

  • Steuerstrafrecht, u.a. § 370 AO

  • Arztstrafrecht/ Medizinstrafrecht

  • Arbeitsstrafrecht, u.a. § 266a StGB

  • Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG, zur Kontrolle und Regulierung von Exporten, Importen oder Zahlungen in das Ausland)

  • Umweltstrafrecht/Verstöße gegen Umweltgesetze 

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