
KOSTEN
Was kostet eine Erstberatung?
Damit Kostenfragen eine rechtzeitige Kontaktaufnahme nicht verhindern, ist das erste Beratungsgespräch – persönlich, per Telefon oder Video – kostenlos.
In einem solchen Gespräch können erste Fragen geklärt werden. Rechtliche Prüfungen und Einschätzungen werden aber erst nach Mandatierung erfolgen können. In Strafverfahren ist dazu zu allererst die Einsicht in die Ermittlungsakte nötig.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
In der Regel schließe ich mit meinen Mandanten Honorarvereinbarungen, d.h. zu Beginn des Mandats wird ein individuelles Honorar festgelegt.
Meiner Erfahrung nach bieten Stundensatz-Vereinbarungen, also die Vergütung der geleisteten Arbeitsstunden anhand eines vereinbarten Stundensatzes, insbesondere in komplexen steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen Transparenz und Fairness für Mandant und Anwalt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Aufwand und dem Umfang des Falls. Der Mandant zahlt nur für die Leistungen, die tatsächlich erbracht werden – nicht für Pauschalen, die im Einzelfall zu hoch angesetzt sein könnten. Einfach gelagerte Fälle können kostengünstig abgeschlossen werden. Für Sie als Mandant bedeutet das: Sie wissen genau, wofür Sie zahlen.
Die Höhe des Stundensatzes wird trotz der vergleichbaren Fachexpertise erheblich unter jenem in Strafrechtsboutiquen liegen.
Ich informiere Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten – direkt zu Beginn. Zudem wird der erbrachte Aufwand zeitnah und – je nach Dauer der Tätigkeit – regelmäßig abgerechnet, damit auch ein laufender Überblick über die Kosten sichergestellt wird.
Selbstverständlich können in einfach gelagerteren Fällen oder auf Wunsch auch Pauschalvergütungen vereinbart werden. Sprechen Sie mich einfach darauf an.
In Einzelfällen werden auch Mandate übernommen, die nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden.
Zahlt meine Rechtsschutz-
versicherung?
In der Regel übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Strafverteidigung nur mit einem sog. „erweiterten Strafrechtsschutz“. Anders ist dies bei Ordnungswidrigkeiten wie Bußgeldern; dort besteht in der Regel eine Deckung seitens der Versicherung.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung und Einholung einer Deckungszusage.