
Verhalten bei
Durchsuchungen
SOFORTHILFE - SO VERHALTEN SIE SICH BEI EINER DURCHSUCHUNG RICHTIG
1. Ruhe bewahren und Rechtsanwalt verständigen
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Bleiben Sie ruhig und verhalten Sie sich kooperativ, aber zurückhaltend.
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Rufen Sie umgehend einen Rechtsanwalt im Strafrecht an.
Ich stehe Ihnen im Ernstfall schnell, diskret und erfahren zur Seite. Sie erreichen mich in derartigen Ausnahmesituationen unter meiner NOTFALLRUFNUMMER: 0157 31860311.
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Bitten Sie die Beamten höflich, mit der Durchsuchung zu warten, bis der Anwalt eintrifft – auch wenn sie nicht verpflichtet sind, dies zu tun.
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Führen Sie – wenn möglich – die Beamten in einen Besprechungsraum oder ein leeres Büro, welcher/welches für die Maßnahme zur Verfügung gestellt werden kann.
2. Schweigen ist Ihr gutes Recht
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Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (§ 136 StPO).
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Äußern Sie sich auch bei Nachfragen nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt.
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Auch Mitarbeitende müssen sich nur im Rahmen einer formellen Zeugenvernehmung äußern – und haben ggf. ein Aussageverweigerungsrecht oder Anspruch auf einen Zeugenbeistand.
3. Rechtmäßigkeit prüfen
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Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und fertigen Sie eine Kopie an. Übersenden Sie diesen ggf. vorab an Ihren Rechtsanwalt.
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Prüfen Sie grob und soweit es Ihnen möglich ist, ob der Beschluss inhaltlich korrekt ist (z.B. richtige Adresse? Was soll durchsucht werden und ist dies so im Beschluss aufgeführt?). Achten Sie – falls ihr Rechtsanwalt noch nicht anwesend ist und soweit es Ihnen möglich ist – darauf, dass die Grenzen des Durchsuchungsbeschlusses eingehalten werden.
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Sichten Sie die Dienstausweise der Beamten, notieren Sie die Namen oder fertigen Kopien an.
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Dokumentieren Sie den Ablauf der Durchsuchung bestenfalls in einem eigenen internen Durchsuchungsprotokoll (Zeit, Umfang, mitgenommene Unterlagen, Verhalten der Beamten).
4. Beweismittel: Keine Manipulation
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Verändern, vernichten oder verstecken Sie keine Unterlagen, Dateien oder sonstigen Beweismittel – das könnte die Situation massiv verschärfen.
5. Mitarbeitende informieren
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Unterrichten Sie Ihre Mitarbeitenden sachlich über die Situation. Weisen Sie darauf hin, dass keine Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden dürfen.
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Jeder Mitarbeitende darf sich während der Durchsuchung frei bewegen und telefonieren, solange die Maßnahme nicht gestört wird.
6. Nach der Durchsuchung
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Es sollte ein gemeinsames Abschlussgespräch mit dem leitenden Beamten und Ihrem Rechtsbeistand geführt werden.
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Lassen Sie sich ein vollständiges Durchsuchungsprotokoll sowie ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.
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Fertigen Sie ein eigenes Protokoll über den Ablauf, die beteiligten Personen und alle mitgenommenen Gegenstände an.