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ALLGEMEINES STRAFRECHT
- Ihre Verteidigung in jeder Lage -

 

Strafverfahren stellen für Betroffene eine enorme Belastung dar. In dieser Situation brauchen Sie eine erfahrene, strategisch denkende Verteidigung, die Ihre Rechte wahrt und den Überblick behält.

 

Ich vertrete Sie in allen Phasen des Straf- verfahrens – von der ersten polizeilichen Vernehmung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, Berufung oder Revision.

    Im Allgemeinen Strafrecht verteidige ich u.a.:
 

  • Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB

  • Diebstahl, §§ 242 ff. StGB

  • Unterschlagung, § 246 StGB

  • Betrug, §§ 263 ff. StGB

  • Urkundenfälschung, §§ 268 ff. StGB

  • Sachbeschädigung, § 303 StGB

  • Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung; §§ 185 ff. StGB

  • Nötigung, § 240 StGB

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

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